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BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 11.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage - Bindungswirkung einer bewußte Verwaltungssystematik verkörpernden und 17 Jahre unveränderten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HwO § 52 Abs. 2 S. 1, S. 2; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Änderung der Innungsbezirksgrenzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 01.08.1990 - M 16 K 90.1528
- VGH Bayern, 18.10.1991 - 22 B 90.3044
- BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 11.92
- BVerfG, 05.04.1993 - 1 BvR 290/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 11.92
Im übrigen hat sich der beschließende Senat zur Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips für aufsichtsbehördliche Verfügungen, welche die Anpassung eines Innungsbezirks an die gesetzlichen Voraussetzungen betreffen, bereits rechtsgrundsätzlich in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 17. März 1992 - BVerwG 1 C 31.89 - (BVerwGE 90, 88 [BVerwG 17.03.1992 - 1 C 31/89]) geäußert.Die weitere von der Beschwerde genannte Frage, ob § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO nur Bedeutung für die Errichtung von Innungen, nicht aber für deren Änderung habe, ist durch das Urteil des Senats vom 17. März 1992 (a.a.O. S. 91) geklärt: Danach gelten die Grundsätze des § 52 Abs. 2 und 3 HwO über die Abgrenzung des Innungsbezirks nicht nur für den Gründungszeitpunkt der Innung, sondern darüber hinaus für die Dauer ihres Bestehens.
Soweit sich die Klägerin auf Art. 9 Abs. 3 GG bezieht, hat der beschließende Senat im übrigen im Urteil vom 17. März 1992 (a.a.O. S. 94 f.) ausgeführt, daß die Tariffähigkeit der Handwerksinnung nur kraft der Vorschrift der Handwerksordnung und demgemäß auch nur in dem vom Gesetz gezogenen Rahmen besteht.
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82
Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen
Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 11.92
Namentlich kann Vertrauensschutz nur in Betracht kommen, wenn außer einer Vertrauensbildung eine Vertrauensbestätigung vorliegt, also insbesondere eine durch das Vertrauen veranlaßte Disposition des Betroffenen (vgl. z.B. BVerwGE 68, 159 [BVerwG 28.10.1983 - 8 C 91/82]; Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87). - BVerfG, 05.04.1993 - 1 BvR 290/93
Grundrechtsfähigkeit einer Handwerksinnung - Territorialer Zuschnitt einer Innung
Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 11.92
BVerfG B. 05.04.1993 - 1 BvR 290/93. - BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87
Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz - …
Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 11.92
Namentlich kann Vertrauensschutz nur in Betracht kommen, wenn außer einer Vertrauensbildung eine Vertrauensbestätigung vorliegt, also insbesondere eine durch das Vertrauen veranlaßte Disposition des Betroffenen (vgl. z.B. BVerwGE 68, 159 [BVerwG 28.10.1983 - 8 C 91/82]; Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87).